Ulrike Schwartz
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Medizinrecht, Partnerin
Beratungsschwerpunkte und Tätigkeiten
Rechtsanwältin Ulrike Schwartz wurde 1997 als Rechtsanwältin zugelassen und ist seit 2015 Fachanwältin für Medizinrecht. Zu Beginn ihrer anwaltlichen Tätigkeit bearbeitete sie schwerpunktmäßig familienrechtliche Mandate und absolvierte erfolgreich den Fachanwaltslehrgang für Familienrecht. Aufgrund der stärker werdenden gesundheitsrechtlichen Ausrichtung der Kanzlei übernahm sie zunehmend auch die Bearbeitung medizinrechtlicher Mandate. Sie absolvierte erfolgreich den Fachanwaltslehrgang für Medizinrecht und ist nunmehr ausschließlich im Medizinrecht tätig. Sie bearbeitet im Bereich des Krankenhausrechts vor allem Mandate mit Abrechnungsfragen für Krankenhäuser und Arztpraxen.
Rechtsanwältin Ulrike Schwartz war für Ärztekammerwahlen 2010 und 2014 stellvertretende Vorsitzende des Wahlausschuss. In der Zeit von 2017- 2019 war sie Mitglied der Ethikkommission der Ärztekammer Hamburg.