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Leistungsspektrum
Unsere medizinrechtliche Kanzlei genießt bundesweit einen ausgezeichneten Ruf – wir gehören seit vielen Jahren zu ausgewiesenen Krankenhausrechtsexperten. Wir bieten Krankenhäusern, Klinikdirektoren, Chefärzten, Arztpraxen, privatärztlichen Abrechnungsgesellschaften und anderen Gesundheitsdienstleistern eine juristische Rund-um-Betreuung sowie eine hohe Kompetenz bei der Vertretung gegenüber Dritten.
Wir betreuen Krankenhäuser in öffentlicher, privater und freigemeinnütziger Trägerschaft, darunter eine Reihe von bedeutenden Krankenhausträgern, Arztpraxen und sonstige medizinische Versorgungseinrichtungen. Zudem vertreten wir privatärztliche Abrechnungsunternehmen und Krankenhausversicherer in arzthaftungsrechtlichen Angelegenheiten sowie Klinikdirektoren und Chefärzte in Fragen der Privatliquidation.
Unsere fortlaufende Beratung von Krankenhäusern umfasst schwerpunktmäßig Vergütungsfragen, Kooperationen sowie das Arzthaftungsrecht.
Bei MD-Prüfungen, insbesondere auch im Bereich der Strukturprüfungen und der Qualitätskontrollen, sowie in Abrechnungsstreitigkeiten mit den gesetzlichen Krankenkassen bringen wir unser Wissen in Kodierungsfragen ein. Daneben nutzen wir unsere Expertise gezielt zur Führung von Musterprozessen vor der Sozialgerichtsbarkeit und vertreten regelmäßig auch Revisionsverfahren vor dem Bundessozialgericht.
Wir beraten und vertreten seit vielen Jahren Ärzte und Krankenhausträger in arzthaftungsrechtlichen Streitigkeiten und Verfahren. Hierzu gehört auch die Betreuung und Vertretung von Ärzten in strafrechtlichen Ermittlungsverfahren.
Seit über 20 Jahren beraten und vertreten wir Klinikdirektoren, Chefärzte und Krankenhausträger im Bereich der privatärztlichen Abrechnung und führen bundesweit Musterprozesse gegenüber privaten Krankenversicherern über Auslegungsfragen der Gebührenordnung für Ärzte ( GOÄ).
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